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   OVG Niedersachsen, 12.10.2005 - 8 ME 163/05   

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https://dejure.org/2005,17409
OVG Niedersachsen, 12.10.2005 - 8 ME 163/05 (https://dejure.org/2005,17409)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.10.2005 - 8 ME 163/05 (https://dejure.org/2005,17409)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 8 ME 163/05 (https://dejure.org/2005,17409)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 362
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2001 - 8 L 1233/99

    Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.10.2005 - 8 ME 163/05
    Gefahren dieser Art bestehen zudem im Kosovo nach ständiger Rechtsprechung des Senats weder für albanische Volkszugehörige (vgl. Beschl. v. 3.5.2001 - 8 L 1233/99 -, NdsMBl 2001, 874 (LS.) noch für Roma (vgl. Beschl. v. 5.10.2005 - 8 LA 178/05 - und v. 20.8.2003 - 8 LA 120/03 -, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.10.2005 - 8 ME 163/05
    Es kann dahinstehen, ob der Antrag mit dem Ziel, die Antragsgegnerin durch eine einstweilige Anordnung zu verpflichten, vorerst von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen und dem Antragsteller weiterhin eine ausländerrechtliche Duldung zu erteilen, bereits mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7.10.2004 - 8 ME 225/04 - sowie vom 12.11.2003 - 8 ME 184/03 -, m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2008 - 8 ME 39/08

    Duldung für angebliche Roma aus dem Kosovo; Aussetzung der Abschiebung zur

    Der Senat hat schon unter Geltung des bislang den Rückführungen in das Kosovo zu Grunde liegenden Verwaltungsabkommens (sog. Memorandum of Understanding) zwischen dem Bundesinnenministerium und der UNMIK entschieden (vgl. Beschl. v. 12.10.2005 - 8 ME 163/05 -, InfAuslR 2006, 40 f. = NVwZ 2006, 362 f.), dass sich weder aus diesem Abkommen noch aus den für die UNMIK im Übrigen geltenden Bestimmungen Ansprüche der Abzuschiebenden gegenüber deutschen Behörden ergeben.
  • VG Oldenburg, 21.05.2008 - 11 A 485/06

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG

    Nach dem Erlass des Nds. Innenministeriums vom 25. Juni 2004 (S. 4) wird aufgrund der Haltung der UNMIK lediglich von einem tatsächlichen Abschiebungshindernis ausgegangen (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 8 ME 163/05 - Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 13 LA 572/04 -).
  • VG Göttingen, 25.06.2007 - 2 B 81/07

    Duldung einer vollziehbar ausreisepflichtigen untergetauchten Libanesin und ihres

    Die Antragsteller zu 1.) und 2.) sind somit derzeit untergetaucht, was wegen missbräuchlichen Verhaltens berechtigte Zweifel an ihrem Rechtsschutzbedürfnis aufkommen lässt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.12.1999 -12 M 4779/99-, zitiert nach juris; Beschluss vom 12.10.2005 -8 ME 163/05-, NVwZ 2006, 363; BVerfG, Beschluss vom 14.12.1995 -2 BvR 2552/95-, AuAS 1996, 31).
  • VG Oldenburg, 03.05.2006 - 11 A 2646/05

    Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen

    Im Allgemeinen müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts, welcher sich die erkennende Kammer anschließt, Volkszugehörige der Minderheiten im Kosovo nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit menschenrechtswidrige Maßnahmen im Sinne des § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG befürchten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Oktober 2005 - 8 LA 123/05 - Beschlüsse vom 12. Oktober 2005 - 8 ME 163/05 und 158/05 - Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 22. November 2005, S. 11 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2012 - 8 LA 196/12

    Soziales Netzwerk, sozialer Rückhalt, extreme Gefahrenlage, alleinstehende

    Die in der Frage zu 1. enthaltene Tatsachenfrage, ob allein wegen der Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Roma im Kosovo eine extreme Gefahrenlage besteht, ist in der Rechtsprechung des Senats bereits - verneinend - entschieden (Senatsbeschl. v. 19.4.2011 - 8 LA 57/11 - v. 12.10.2005 - 8 ME 153/05 -, NVwZ 2006, 362; v. 23.6.2005 - 8 LA 75/05 - v. 20.8.2003 - 8 LA 126/03 -, juris Rn. 2 f.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 4.2.2010 - A 11 S 331/07 -, AuAS 2010, 190 f.; Sächsisches OVG, Urt. v. 19.5.2009 - A 4 B 229/07 -) OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5.6.2007 - 13 A 4559/05.A - OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.9.2006 - 12 B 2.06 -).
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